logo Kopie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Anderslautende Bedingungen werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung anerkannt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

2. Vertragsabschluss

(1) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer max. 30 Tage gebunden, wenn nicht andere Zeiträume vereinbart wurden. Im Auftrag handelnde Personen bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung bis ihr Auftraggeber die Zahlung geleistet hat.

 

 (2) Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei angelieferten Daten und Aufträgen zur Reproduktion und Vervielfältigung erklärt der Auftraggeber, dass er nicht gegen Bestimmungen des Urheberrechts verstößt. Für Folgen aus der Verletzung des Urheberrechts haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor  von Werbemitteln, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, Fotos und Muster zur Eigenwerbung zu verwenden.

 

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Termine oder sonstige Leistungsdaten, sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich von beiden Seiten vereinbart werden.

 

(4) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen, oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

(5) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus §326 BGB zu. Uns steht weiterhin das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

3. Lieferzeiten

Die Lieferzeit beträgt wenn nicht anders angegeben ca. 14 Tage. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Ereignisse wie Brand, Streik oder Boykott verlängert sich die Lieferfrist um diesen Zeitraum. Außerdem haften wir nicht für Verzögerungen durch dritte, insbesondere Postweg. Eillieferungen müssen gesondert vereinbart werden und können zu Aufpreisen führen. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlischt der Lieferanspruch. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend.

 

4. Versand und Gefahrenübertragung

 

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Kosten für Lieferungen vom und zum Auftraggeber trägt der Auftraggeber. Verpackungsmaterialien werden berechnet und nicht zurückgenommen.

 

5. Gewährleistung

 

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss jeglicher, sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Der Empfänger von uns gelieferter Ware ist zur Kontrolle sofort nach Erhalt verpflichtet. Andernfalls handelt er grob fahrlässig. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten oder aber dem Auftragnehmer zu überstellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

(2) Bei Gestaltungsaufträgen ab einem Wert von 300 € wird dem Auftraggeber grundsätzlich eine Vorlage 1:1 oder verkleinert, zur Kontrolle vorgelegt. Sachliche Mängel, die nicht unverzüglich beanstandet werden, führen später nicht mehr zu einem Gewährleistungsanspruch.


(3) Schadensersatzansprüche  aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche aus schriftlichen Eigenschaftszusicherungen des Auftragnehmers, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Mündliche Eigenschaftszusicherungen gelten nur, wenn sie schriftlich von Auftraggeber und Auftragnehmer bestätigt wurden. Gewährleistungsrechte gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht übertragbar. Bei allen Aufträgen ist die Möglichkeit zum zeitgemäßen Beginn der Arbeit die Grundlage für die Erfüllung. Bei Nichterfüllung durch besondere Umstände, insbesondere Arbeitsüberlastung ist jeglicher Anspruch ausgeschlossen. Es wird grundsätzlich keinerlei Haftung für Datenverluste übernommen, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind. Eine Abgeltung für Wiederherstellung der Daten oder Folgeschäden daraus, ist ausgeschlossen. Es sei denn, es wurde ein Entgelt hierfür schriftlich vereinbart und entrichtet.

 

6.Annahmeverzug des Auftraggebers

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist der Auftragnehmer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Verkauf zurückzutreten, oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Kaufpreises ohne Nachweis eines Schadens zu verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

7. Eigentumsvorbehalt

(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware oder -leistung). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware oder -leistung in keiner Weise verfügen, sofern sie nicht vollständig bezahlt ist.

 

(2)Bei der Neuentwicklung von Firmennamen oder Logos für die nur die Layoutkosten berechnet wurden, verbleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer. Für unerlaubte Vervielfältigungen können Lizenzgebühren erhoben werden. Für die Gewährung eines umfangreichen Nutzungsrechts wird, je nach Aufwand, ein Betrag von ab 5000 € fällig.

 

8. Zahlung

Der Rechnungsbetrag direkt nach Erhalt, ohne Abzüge jedweder Skonti, zahlbar, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Bei Druckaufträgen über 1000,- DM werden 50% des Auftragswertes vor Beginn des Auflagendrucks fällig.

 

9. Datenschutz

Siehe Datenschutzvereinbarung

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

11. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Dorsten.